Einfaches Prinzip. Fünffache Wirkung.
Das Funktionsprinzip von Wärmepumpen ist vergleichbar mit dem eines Kühlschrankes. Ein Kühlschrank entzieht den Lebensmitteln Wärme und gibt diese an seiner Rückseite ab. Die Wärmepumpe hingegen entzieht der Umwelt Wärme und führt sie dem Heizsystem zu. Denn die Temperatur des Grundwassers ist fast immer gleich, und auch das Erdreich ist in einem Meter Tiefe ganzjährig relativ konstant.
Die Effizienz dieses Prinzips sucht ihresgleichen:
- Aus 1 kWh elektrischer Energie werden je nach Wärmequelle bis zu 5 kWh Nutzenergie gewonnen.
- Erfüllt die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Steigende Energiekosten wirken sich positiv auf die Amortisationslaufzeiten im Vergleich zu Öl- bzw. Gasheizsystemen aus.
- Ökonomisch und ökologisch überlegen.
- Deutliche Reduktion der Heizkosten und eine erhebliche Vermeidung des CO2-Ausstoßes.
- für mehr Komfort.
BAFA-Förderung für Wärmepumpen ab 2020
Der Bundesverband Wärmepumpe informiert auf diesen Seiten zur Förderung für Wärmepumpen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) belohnt den Einbau einer effizienten Wärmepumpe mit attraktiven Fördersummen aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Das Marktanreizprogramm (MAP) dient besonders der Modernisierung bereits bestehender Gebäude und somit dem Heizungstausch. Im Neubau werden lediglich besonders innovative und effiziente Wärmepumpenanlagen gefördert.
Die wichtigsten Änderungen zum 01. Januar 2020: - Umstellung auf eine Anteilsförderung: Für die Errichtung einer Wärmepumpe und den dazugehörigen notwendigen Umfeldmaßnahmen beträgt die Förderung sowohl im Bestand als auch im Neubau 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Durch eine Austauschprämie erhöht sich die Anteilsförderung beim Ersatz einer Ölheizung auf 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Weitere Bonusförderungen gibt es nicht mehr. Die technischen Anforderungen sind gleichgeblieben.
- Förderung auch für Wärmepumpen, die nur die Bereitstellung der Raumheizung übernehmen - selbst wenn die Warmwasserbereitung nicht über Erneuerbare Energien erfolgt (z.B. mit Durchlauferhitzer)
- Ausweitung der Förderung auf Hybridheizungen (Gas- sowie EE-Hybrid)
- Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf 12 Monate.